Elternmitwirkung

Klassenpflegschaft

  • Die Klassenpflegschaft besteht aus den Eltern der SchülerInnen einer Klasse
  • Bei der ersten Klassenpflegschaftssitzung am Anfang eines neuen Schuljahres wird aus den Reihen der Eltern ein/e  Klassenpflegschaftsvorsitzende/r und en/e StellvertreterIn gewählt.
  • Diese sind AnsprechpartnerInnen der Eltern und der jeweiligen LehrerInnen der Klasse, und sind in der Regel federführend für gemeinsame Aktivitäten der Eltern und Aktionen in der Klasse zuständig.

In diesem Schuljahr wurden folgende KlassenpflegschaftsvertreterInnen gewählt:

Vorsitzende/r

StellvertreterIn

Drachenklasse:

Frau Bianca Frings

Frau Sandra Busemann

Rabenklasse:

Frau Cornelia Kaus

Frau Ina Becker

Füchseklasse:

Frau Karin Marquart-Fett

Frau Nadine Konrad

Bärenklasse:

Frau Nadja Weidenfeld

Daniela Oertel

Mäuseklasse:

Frau Sonja Peiter

Frau Claudia Riedel

Dinoklasse:

Herr Bernd Schierbaum

Frau Bettina Ueckert

Schulpflegschaft

  • Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften
  • Sie sind für die Wahl des Schulpflegschaftsvorsitzenden, dessen Vertretung und für die Mitglieder zur Schulkonferenz wahlberechtigt – die Stellvertreter wählen nicht!
  • Stellvertreter dürfen aber gewählt werden und werden dann automatisch Mitglied der Schulkonferenz;
  • In den zwei- bis dreimal jährlich stattfindenden Schulpflegschaftssitzungen beraten die Elternvertreter über Belange der Schule und der Elternschaft. Auch bei der Organisation von schulischen Veranstaltungen und Festen sind sie vorrangig beteiligt.

Aufgaben:

  • Vertritt die Interessen der Elternschaft
  • Beratungsfunktion in allen Angelegenheiten der Schule
  • Können Anträge an die Schulkonferenz stellen
  • Kann auch ohne Schulleitung tagen

In diesem Schuljahr wurden folgende Schulpflegschaftsvertreterinnen gewählt:

  1. Vorsitzende: Frau Cornelia Kaus

Stellvertreterin: Frau Sonja Peiterr

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz hat bis zu einer Schulgröße von 200 SchülerInnen 6 Mitglieder – davon 3 aus der Lehrer- und 3 aus der Elternschaft. In der  Grundschule gibt es dort keine Schülervertreter. Die Schulleitung führt den Vorsitz der Schulkonferenz und besitzt kein Stimmrecht. Ihre Stimme entscheidet jedoch bei Stimmengleichheit! Ein Elternvertreter der OGS sollte dabei sein.

Aufgaben: Entscheidungen bei Fragen zum

  • Schulprogramm – Qualitätssicherung / Qualitätsentwicklung
  • Kooperationen mit anderen Partnern
  • Festlegung beweglicher Ferientage
  • Einrichtung von Betreuungsangeboten
  • Organisation der Schuleingangsphase
  • Einführung neuer Unterrichtsformen
  • Einführung neuer Unterrichtsmitteln
  • Mitwirkung beim Schulträger
  • Schulordnung
  • Schulkleidung
  • Schulhaushalt
  • Geldsammlungen / Sponsoring

In diesem Schuljahr wurden folgende Mitglieder für die Schulkonferenz gewählt:

Mitglieder

VertreterIn

Eltern:

Frau Kornelia Kaus

Frau Karin Marquart-Fett

Frau Sonja Peiter

Frau Bettina Ueckert

Frau Bianca Frings

Frau Ina Becker

Kollegium:

Frau Martina Palmersheim

Frau Armgard Hildenbrand

Herr Julian Euskirchen

Frau Sonja Mütz

Frau Nina Mechelhoff

Frau Alexandra Jaster

Vorsitzende:

Frau Elke Bastert